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Das deutsche Gesundheitssystem - Krankenversicherung

  • Autorenbild: MedizinWissen
    MedizinWissen
  • 12. Mai 2019
  • 2 Min. Lesezeit

Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf Krankenversicherungen. In Deutschland muss jeder Mensch krankenversichert sein, um im Krankheitsfall medizinisch bestmöglich versorgt zu sein, ohne eine unbezahlbare Rechnung im Austausch zu erhalten. Dabei unterscheidet man vor allem zwei wesentliche Krankenversicherungen: Die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Ungefähr 90% der Menschen sind dabei gesetzlich und nur ca. 10% sind privat krankenversichert.

Das ist im Wesentlichen das Gesundheitssystem in Deutschland kurz zusammengefasst. Nun wollen wir Ihnen das Ganze etwas genauer erklären.

In Deutschland hat man also die Wahl zwischen gesetzlicher (GKV) und privater (PKV) Krankenversicherung. Ganz so einfach ist das allerdings nicht, denn in die PKV darf man erst eintreten, wenn man einen gewissen Betrag im Jahr verdient. Aktuell (2019) liegt diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze bei 60.750€ im Jahr. Das heißt, dass man als angestellter "Otto - Normalverbraucher" regelmäßig mindestens 60.750€ im Jahr verdienen muss, um in eine private Krankenversicherung eintreten zu können. Verdient man weniger, wird einem Angestellten in der Regel, die Mitgliedschaft nicht gewährt und man muss in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, wie z.B. für Selbstständige oder Studenten, die nicht die Beitragsbemessungsgrenze erfüllen müssen und sich trotzdem privat krankenversichern können. Dies regeln aber die einzelnen Versicherungen für sich selbst, sodass keine allgemein gültige Aussage getroffen werden kann.

Neben diesem Unterschied, gibt es noch andere Aspekte, die sich zwischen PKV und GKV unterscheiden. Diese schauen wir uns jetzt an:


Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

  1. Solidaritätsprinzip: Der monatliche Beitrag für die Versicherung richtet sich nach dem Einkommen. 14,6% des Bruttoeinkommens werden dabei berechnet. Dabei inklusive ist die sogenannte Familienversicherung, bei der die eigenen Kinder kostenfrei mitversichert werden.

  2. Paritätsprinzip: Der zu zahlende Beitrag wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Das bedeutet die Hälfte bezahlt der Arbeitgeber und die andere Hälfte der Arbeitnehmer. Im Rentenfall übernimmt die eine Hälfte die Rentenversicherung und die andere Hälfte der Rentner.

  3. Freie Wahl der Kasse: Man kann die Kasse, in der man versichert sein möchte selbst wählen. Dadurch soll mehr Wettbewerb und somit bessere Leistungen für den Versicherten entstehen.

  4. Sachleistungsprinzip: Gesetzlich versicherte müssen sich um die Bezahlung ihrer Behandlung keine Gedanken machen. Die Behandlungen werden als Dienstleistungen von den Kassen bereitgestellt. Das heißt, man muss nicht in Vorleistung gehen.

Die private Krankenversicherung (PKV):

  1. Äquivalenzprinzip: Die Höhe des zu zahlenden Beitrags wird entsprechend, also äquivalent, zum persönlichen Risiko und den zusätzlichen Leistungen bestimmt. Man bestimmt also selber, für welche Leistungen man selbst aufkommt. Zudem zahlt man als ältere Person mehr Beitrag, da die Wahrscheinlichkeit krank zu werden höher ist, als bei einem jungen Menschen.

  2. Kostenerstattungsprinzip: Privat versicherte erhalten vom Arzt eine Rechnung, die sie bezahlen müssen. Nachdem man die Rechnung der Krankenkasse übermittelt hat, bekommt man diesen Betrag jedoch zurückerstattet.

Dies sind im Wesentlichen die Eigenschaften der beiden Versicherungsarten, auf denen das deutsche Gesundheitssystem basiert. Die Versicherungen sind nämlich diejenigen, die letztlich die Krankenhäuser bezahlen und somit alles was damit zusammenhängt finanzieren.


Wir hoffen das Ihnen der Beitrag gefallen hat und Sie nun genauer über das deutsche Gesundheitssystem Bescheid wissen.



Ihr MedizinWissen-Team.

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