Medizinstudium in Deutschland
- MedizinWissen
- 25. Aug. 2019
- 3 Min. Lesezeit
Das Medizinstudium, also die Ausbildung von Ärzten, ist nach wie vor einer der beliebtesten und angesehensten Studiengänge in Deutschland und auf der Welt. Um in Deutschland als Arzt praktizieren zu können, braucht man die staatliche Erlaubnis dafür. Diese Erlaubnis nennt sich Approbation und kann nur nach erfolgreichem Studium ausgehändigt werden. Welches die Voraussetzungen sind, um in Deutschland Medizin studieren zu dürfen, werden wir in diesem Beitrag klären.
Allgemein
Laut aktueller Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen (stand Januar 2019) gehört zu ihren Aufgaben "das Leben zu erhalten, Krankheiten vorzubeugen, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen...mitzuwirken". Nach dieser Berufsordnung richtet sich im Prinzip auch das Studium, in dem die werdenden Ärzte genau daraufhin ausgebildet werden. Die Ausbildung bzw. das Studium ist durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) in ganz Deutschland einheitlich geregelt. Das bedeutet, egal in welcher Universität oder in welcher Stadt man in Deutschland Medizin studiert, dass alle Ärzte die gleiche Ausbildung bzw. die gleichen Prüfungen absolvieren müssen, um das Studium erfolgreich abzuschließen. Damit wird gewährleistet, dass alle Ärzte in Deutschland, dasselbe qualifizierte, medizinische Wissen erhalten und damit auch bundesweit ärztlich tätig sein können.
Das Studium wird meistens zum Beginn des Wintersemesters angeboten. Es gibt aber auch Universitäten, die einen Beginn im Sommersemester ermöglichen. Die Regelstudienzeit beträgt 12 Semester und 3 Monate. Dabei gliedert sich das Studium in 2 Abschnitte:
Der vorklinische Teil: In der Regel sind das die ersten 4 Semester, in der vereinfacht gesagt gelernt wird, wie der gesunde Mensch aussieht und funktioniert. Im Anschluss kommt der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung, früher auch als Physikum bezeichnet.
Der klinische Teil: In der Regel 5. bis 12./13. Semester. Hier wird auf die verschiedenen medizinischen Fachbereiche und Krankheiten eingegangen. Nach dem 10. Semester steht der zweite Abschnitt der ärztlichen Prüfung an, gefolgt von dem praktischen Jahr (PJ), in dem man als Student 1 Jahr lang durch verschiedene Abteilungen rotiert und ärztlich (mit-)arbeitet. Zum Abschluss des Studiums erwartet jedem Studenten nach dem PJ der dritte Abschnitt der ärztlichen Prüfung, bevor man die Approbation beantragen darf und sich als Arzt bezeichnen kann.

Zulassung
Das Medizinstudium zählt nach wie vor zu den beliebtesten Studiengängen in Deutschland. Das sieht man auch an den Bewerberzahlen. Jedes Jahr bewerben sich ca. 40000 Menschen auf leider nur ca. 9000 Studienplätze. Da nicht alle Bewerber einen Platz erhalten können, gibt es bestimmte Zulassungsvoraussetzungen, um zum Studium zugelassen zu werden.
Hochschulberechtigung: Da die Medizin an einer Hochschule gelehrt wird, braucht man also zunächst eine Hochschulzugangsberechtigung. Diese erhält man im Regelfall durch das Abitur. Eine Fachhochschulreife reicht leider nicht dafür aus.
Numerus Clausus (Abiturbestenquote): Wie viele Studiengänge ist auch das Medizinstudium zulassungsbeschränkt (Grund dafür siehe oben). Daher wird meist ein bestimmter Notendurchschnitt erwartet, damit man die Zulassung für das Studium erhält. Zum Wintersemester 2018/2019 lag dieser bei 1,0 oder 1,1. 20% der Plätze werden allein durch die Abiturnote vergeben.
Wartezeit: Weiterhin werden 20% der Plätze an diejenigen vergeben, die am längsten auf das Studium warten. Der letzte Sand der Wartezeit betrug 15 Semester. Das sind 7,5 Jahre Wartezeit auf das Studium. Zudem steht diese Vergabemethode aktuell in großer Diskussion, da die Regierung Wartezeitquote abschaffen oder reduzieren will. Was letztlich passiert, wird die Zeit zeigen.
Auswahlverfahren der Hochschulen: 60% der Plätze werden durch die Hochschulen/Universitäten selbst vergeben. Dabei sind die Auswahlverfahren unterschiedlich. Manche Universitäten führen Auswahlgespräche durch, andere möchten als 1. Präferenz angeben werden etc. Was auf eure Wunschuni zutrifft, könnt ihr einfach auf der jeweiligen Homepage einsehen.
Einklagen: Da es deutlich mehr Bewerber als Plätze gibt, versuchen einige ihr Glück durch das Einklagen. Dabei klagt man z.B. auf eventuelle Fehler der Universitäten bei der Berechnung der möglichen Studienplätze. Bekommt man recht, hat man seinen Studienplatz so gut wie sicher. Die Kosten der Einklagung liegen bei mehreren Tausend Euro. Außerdem muss man aufpassen, denn oft gewinnt man zwar den Prozess, aber man hat nur einen Studienplatz bis zum ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung und nicht für das komplette Studium.
Wo Bewerben?
Das Medizinstudium besitzt eine zentrale Vergabestelle für die Bewerber. Diese stelle koordiniert die ganzen Bewerbungen und die Studienplatzvergabe. Daher ist dies auch die einfachste Form die Bewerbung einzureichen. Ihr erreicht sie unter https://www.hochschulstart.de/. Für die Bewerbung braucht ihr folgende Unterlagen:
Eine amtlich beglaubigte Kopie des Abiturs
unterschriebener online Antrag
ggf. Beleg über geleisteten Wehrdienst, Zivildienst, FSJ etc.
evtl. Dokumente über eine abgeschlossene Berufsausbildung
Studienbuch über bereits studierte Semester
Damit haben wir die wichtigsten Informationen zur Bewerbung, Studienplatzvergabe und Einteilung des Medizinstudiums zusammengetragen. Wir hoffen der Beitrag war hilfreich.
Euer MedizinWissen-Team.
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